Spannungsversorgung
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Der Netzanschluss darf nur von einer Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden.
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Beim Betrieb an einem 230 V-Versorgungsstromkreis muss in der elektrischen Anlage eine leicht zugängliche Trennvorrichtung nach DIN EN 62368-1 Anhang L vorhanden sein, mit der das Gerät vom Stromkreis getrennt werden kann. Sollte der Neutralleiter nicht zuverlässig durch Beschriftungen zu identifizieren sein, hat die Trennvorrichtung allpolig zu sein.
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Lesen und verstehen Sie die folgenden Hinweise vor Beginn der Montagearbeiten.
- Alle Montagearbeiten sind ohne Betriebs- und Akkuspannung durchzuführen.
- Entladen Sie sich vor Beginn der Montagearbeiten durch berühren von geerdeten Metallteilen, um Schäden an Halbleiterbauteilen durch elektrostatische Entladungen (ESD) zu vermeiden.
- Alle Netzgeräte dürfen nur mit Schutzleiteranschluss (PE) angeschlossen werden.
- Die Netzanschlussleitung ist an den Anschlussklemmen durch eine Zugentlastung zu sichern.
- Ist keine Trennvorrichtung im Versorgungsstromkreis vorhanden, so dient die Gebäudesicherung als Trennvorrichtung.
- Die Trennvorrichtung muss leicht erreichbar sein.
- Bei Einphasen-Einrichtungen muss die Trennvorrichtung beide Pole gleichzeitig trennen, allerdings darf zur Trennung des Phasenleiters eine einpolige Trennvorrichtung verwendet werden, sofern der Neutralleiter im Versorgungsstromkreis zuverlässig zu identifizieren ist. Bei Einrichtungen mit nur einer einpoligen Trennvorrichtung, bei denen sich der Neutralleiter im Versorgungsstromkreis nicht eindeutig identifizieren lässt, ist eine zusätzliche zweipolige Trennvorrichtung in der elektrischen Anlage des Gebäudes vorzusehen.
- Alle im Systemgehäuse ankommenden Meldekabel müssen über das Gehäuse geerdet werden.